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Umschuldung Baufinanzierung Stuttgart

Eine Umschuldung ist nichts anderes, als einen bestehendes Darlehen durch ein neues abzulösen. Es wird gesetzlich unter § 488 BGB geregelt und kann eine finanzielle Erleichterung bieten, wenn es zu einer Reduzierung der Zinslast führt. Dies ist besonders relevant, wenn bestehende Kreditvereinbarungen im Vergleich zu den aktuellen Marktbedingungen ungünstig sind.

Bei der Baufinanzierung ist die Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. In Stuttgart können spezielle Förderprogramme oder regionale Bankangebote berücksichtigt werden, die vorteilhaft sind.

Baufinanzierung umschulden

Eine Umschuldung lohnt sich immer dann, wenn sie zu einer Reduzierung der Zinsbelastung führt oder die Verwaltung mehrerer Kredite zusammenführt. Bei älteren Baudarlehen kann eine Umschuldung genutzt werden, um in Niedrigzinsphasen zu profitieren, was zu einer Senkung der monatlichen Belastung führt. In der Regel läuft der Prozess so ab:

  1. Auswahl eines geeigneten Umschuldungskredits.
  2. Prüfung, ob die Konditionen des neuen Darlehens vorteilhafter sind als die des Bestehenden.
  3. Abschluss neuer Kreditvertrag mit der Bank.
  4. Kündigung und Tilgung des alten Kredits durch neue Bank, sofern eine Vollmacht erteilt wurde.

Bevor ihre Umschuldung überhaupt von einer Bank bewilligt wird, prüft diese ihre Bonität über eine Auskunftei (Schufa). Ergibt ihr Bonitätsscore, dass die Rückzahlung des Umschuldungskredits unwahrscheinlich ist, wird dieser nicht bewilligt!

Vorfälligkeitsentschädigung einer Baufinanzierung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art Schadenersatz, die bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Kredits anfallen kann. Sie ist jedoch nicht bei allen Kreditarten oder in jeder Situation fällig. Der Bank entgehen bei der Umschuldung Zinsen, für diesen Ausfall möchte sie entschädigt werden. Ihre Höhe ist abhängig von der Art des Kredits und der verbleibenden Laufzeit, begrenzt durch § 502 BGB.

Bei einer Baufinanzierung ist die Vorfälligkeitsentschädigung in den ersten 10 Jahren der Laufzeit nicht begrenzt! Innerhalb dieser Zinsbindungsfrist muss der Kreditgeber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Verkauf der Immobilie) der Umschuldung überhaupt zustimmen. Danach kann eine Umschuldung ohne Entschädigung in einer sechs monatigen Frist erfolgen.

Eine Umschuldung von Krediten im Immobilienbereich empfiehlt sich erst nach einer Laufzeit von 10 Jahren.

Abschlussgebühren bei Umschuldung sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 10. September 2019 (Aktenzeichen XI ZR 7/19) eine wichtige Entscheidung zur Verbraucherfreundlichkeit von Bankklauseln getroffen. Im Fokus stand eine Klausel einer Sparkasse, die ein Bearbeitungsentgelt für die treuhänderische Ablösung von Kundendarlehen forderte. Der BGH urteilte, dass solche Klauseln im Verbraucherverkehr nach § 307 BGB als unwirksam zu betrachten sind, wenn sie den Verbraucher benachteiligen. Dieses Urteil stärkt die Position der Verbraucher, indem es klarstellt, dass Banken für Standardleistungen, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erbracht werden, keine zusätzlichen Gebühren erheben dürfen.

Besonderheiten bei der Umschuldung einer Baufinanzierung in Stuttgart

Der Wert der Immobilie kann sich seit der Erstfinanzierung verändert haben, was Einfluss auf die Konditionen der Umschuldung haben könnte. Daher ist es immer sinnvoll, sich von einem Finanzberater oder einem Immobilienexperten beraten zu lassen, der mit dem Stuttgarter Markt vertraut ist. Dafür empfehle ich Interhyp.